Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Reservierung und Überlassung von Zimmern, für Veranstaltungsräume des Bildungshauses und die damit zusammenhängenden Leistungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bildungshauses, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
1. Durch die schriftliche, telefonische oder mündliche Bestätigung der Reservierung wird der Vertrag für das Bildungshaus wie für den Besteller bindend. Beide Vertragsparteien sind zur vollständigen Erfüllung des Vertragsinhaltes verpflichtet.
2. Der Abschluss der Belegungsvereinbarung verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Sind der Besteller und der Gast nicht identisch, so trägt der Besteller die Sorgfaltspflicht.
3. Alle Ansprüche gegen das Bildungshaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die gebuchte Leistung und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise des Bildungshauses zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Bildungshauses an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Bildungshaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
3. Rechnungen des Bildungshauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Bildungshaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Bildungshaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Bildungshaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Das Bildungshaus ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Reservierung und Überlassung von Zimmern, für Veranstaltungsräume des Bildungshauses und die damit zusammenhängenden Leistungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bildungshauses, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung
1. Durch die schriftliche, telefonische oder mündliche Bestätigung der Reservierung wird der Vertrag für das Bildungshaus wie für den Besteller bindend. Beide Vertragsparteien sind zur vollständigen Erfüllung des Vertragsinhaltes verpflichtet.
2. Der Abschluss der Belegungsvereinbarung verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Sind der Besteller und der Gast nicht identisch, so trägt der Besteller die Sorgfaltspflicht.
3. Alle Ansprüche gegen das Bildungshaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die gebuchte Leistung und weitere in Anspruch genommene Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise des Bildungshauses zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Bildungshauses an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Bildungshaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
3. Rechnungen des Bildungshauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Bildungshaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Bildungshaus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Bildungshaus bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Das Bildungshaus ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Bildungshaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildungshauses.
Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die Ausfall-/ Stornierungskosten (für die gebuchten Leistungen sowie bei Dritten veranlasste Leistungen) auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Auf den Grund der Verhinderung kommt es nicht an.
2. Sofern zwischen dem Bildungshaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Bildungshauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Bildungshaus ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei einer Stornierung des Vertragspartners hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten:
Einzelreservierung bis zu 2 Zimmern mit/ ohne Verpflegung (Abbestellung vor Anreisedatum)
Über 14 Tage kostenfrei
Bis zu 14 Tage 50%
Bis zu 2 Tage 80%
Über 14 Tage kostenfrei
Bis zu 14 Tage 50%
Bis zu 2 Tage 80%
Gruppenreservierung und Veranstaltung, mit/ohne Zimmer mit/ ohne Verpflegung (Abbestellung vor Anreisedatum)
Über 70 Tage kostenfrei
Bis zu 70 Tage 30%
Bis zu 42 Tage 50%
Bis zu 21 Tage 70%
Bis zu 10 Tage 80%
Bis zu 42 Tage 50%
Bis zu 21 Tage 70%
Bis zu 10 Tage 80%
V. Rücktritt des Bildungshauses
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Bildungshaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Bildungshauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 4 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Bildungshaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Bildungshaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Bildungshaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
• das Bildungshaus begründeten Anlaß zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Bildungshauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Bildungshauses zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Bildungshauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Bildungshaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Bildungshauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 4 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Bildungshaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Bildungshaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Bildungshaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
• das Bildungshaus begründeten Anlaß zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Bildungshauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Bildungshauses zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Bildungshauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Um eine sorgfältige Vorbereitung zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Bildungshaus die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
2. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Bildungshaus diesen Abweichungen zu, so kann das Bildungshaus die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Bildungshaus trifft ein Verschulden.
1. Um eine sorgfältige Vorbereitung zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Bildungshaus die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
2. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Bildungshaus diesen Abweichungen zu, so kann das Bildungshaus die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Bildungshaus trifft ein Verschulden.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Bildungshaus. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse.
1. Soweit das Bildungshaus für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Bildungshaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Bildungshauses bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Bildungshauses gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Bildungshaus diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Bildungshaus pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Bildungshauses berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Bildungshaus eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Bildungshauses ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an vom Bildungshaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Bildungshaus diese Störungen nicht zu vertreten hat.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Bildungshaus von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Bildungshauses bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Bildungshauses gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Bildungshaus diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Bildungshaus pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Bildungshauses berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Bildungshaus eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Bildungshauses ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an vom Bildungshaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Bildungshaus diese Störungen nicht zu vertreten hat.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Bildungshaus. Das Bildungshaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Bildungshauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Bildungshaus berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Bildungshaus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Bildungshaus abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Bildungshaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Bildungshaus für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
X. Haftung des Kunden für Schäden
1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
2. Das Bildungshaus kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Bildungshauses.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Bildungshauses. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Bildungshauses.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Haus-Maria-Lindenberg, Stand: Januar 2012









